1. Einleitung und Vision
Als KUŞGÖZ İZMİR VİNÇ KİRALAMA VE NAKLİYE HİZ. A.Ş. verpflichten wir uns, unsere Tätigkeiten im Kran- und Schwertransportsektor nicht nur mit technischer Exzellenz, sondern auch mit höchsten ethischen Standards durchzuführen. Dieser Text definiert den ethischen Kurs, dem alle unsere Mitarbeiter, Subunternehmer und Stakeholder folgen müssen.
2. Unsere ethischen Grundpfeiler
2a – Arbeitsschutz (OHS) Ethik
Der Natur unserer Branche entsprechend ist der Arbeitsschutz keine Wahl, sondern eine ethische Notwendigkeit.
- Null Kompromiss: Operationen können nicht beginnen, wenn die Kompetenzausweise der Bediener (Klasse G Führerschein, SRC usw.) oder die periodischen Prüfungen der Maschinen (TÜRKAK-genehmigt) fehlen.
- Ermüdungsmanagement: Es ist unethisch und streng verboten, Bediener unter Druck zu setzen, die gesetzliche Arbeitszeit zu überschreiten.
- Recht auf Stopp: Jeder Mitarbeiter hat das "Recht, die Arbeit zu stoppen" bei einer Hebeaktion, die er für unsicher hält, und kann für die Ausübung dieses Rechts nicht bestraft werden.
2b – Kommerzielle Integrität und Korruptionsbekämpfung
- Bestechung und Erleichterungszahlungen: Das Anbieten von Geld- oder Sachleistungen zur Erlangung von Vorteilen bei öffentlichen oder privaten Ausschreibungen faellt unter Null Toleranz.
- Schenkungsrichtlinie: Es dürfen keine Geschenke angenommen oder gegeben werden, die den Entscheidungsprozess beeinflussen könnten, ausgenommen Werbegeschenke von symbolischem Wert (100 USD-Äquivalent).
2c – Vermögensschutz und Interessenkonflikt
- Gerätenutzen: Die Verwendung von Kränen, Plattformen oder Fahrzeugen aus dem Unternehmensbestand für außerbetriebliche, nicht gemeldete oder persönliche Zwecke ist ein schwerwiegender Ethikverstoß.
- Kraftstoff und Verbrauchsmaterial: Missbrauch von Tankkarten und Ersatzteilen gilt als Verstoß gegen das „Loyalitätsprinzip“.
- Interessenkonflikt: Mitarbeiter müssen dem Vorstand jede direkte oder indirekte (Familienbande usw.) Geschäftsbeziehung mit Lieferanten des Unternehmens melden.
3. Struktur und Arbeitsweise des Ethikausschusses
Der Ethikausschuss besteht aus dem Generaldirektor, dem Leiter für Verwaltung und Finanzen, dem Personalspezialisten und dem Rechtsberater. Die Arbeitsprinzipien des Ausschusses:
- Unabhängigkeit: Der Ausschuss hat die Befugnis, unabhängig von der Managementhierarchie Entscheidungen zu treffen.
- Vertraulichkeit: Die Identität des Hinweisgebers und die vorgelegten Beweise werden nicht mit Personen geteilt, die nicht dem "Need to Know"-Prinzip unterliegen.
- Schnelle Rückmeldung: Jede Meldung wird innerhalb von höchstens 15 Werktagen einer Voruntersuchung unterzogen.
4. Meldesystem für Verstöße
Meldekanäle
Im Bericht anzugebende Informationen
- Datum und Standort des Vorfalls.
- Das Kennzeichen oder der Code der betreffenden Anlage (Kran).
- Zeugen und Belege (Fotos, Lieferscheine usw.), falls vorhanden.
5. Schutz und Vergeltungsverbot
Unser Unternehmen garantiert, dass keinem Mitarbeiter, der einen Ethikverstoß in gutem Glauben meldet, das Arbeitsverhältnis gekündigt, er degradiert oder seine Arbeitsbedingungen verschlechtert werden. Vorsätzlich falsche und verleumderische Meldungen werden vom Ausschuss als Disziplinarvergehen behandelt.
6. Sanktionen
Wenn ein Ethikverstoß festgestellt wird, je nach Schwere:
- Schriftliche Verwarnung und Rüge.
- Ersatz des Sachschadens (bei vorsätzlicher Beschädigung von Geräten).
- Kündigung des Arbeitsvertrags aus wichtigem Grund.
- Erstatten einer Strafanzeige bei den Justizbehörden.